Erhebung von Treibstoffzuschlägen bei Kreuzfahrten nur noch eine Frage der Zeit

Die Prei­se von Öl und Gas stei­gen nach dem Ein­marsch Russ­lands in die Ukrai­ne auf neue Höchst­stän­de. Nach zwei Jah­ren der Pan­de­mie mit stark gesun­ke­nen Ein­nah­men wer­den die Kreuz­fahr­tree­de­rei­en gezwun­gen sein, in Kür­ze Treib­stoff­zu­schlä­ge zu erhe­ben.

Treib­stoff­zu­schlä­ge wur­den zuletzt 2008 bei ähn­lich hohen Ölprei­sen wie der­zeit von bei­na­he allen Ree­de­rei­en erho­ben.

Die Ölprei­se waren auf­grund des knap­pen welt­wei­ten Ange­bots ohne­hin schon hoch, aber die west­li­chen Sank­tio­nen gegen Russ­land las­sen die Prei­se in die Höhe schnel­len. Der nord­west­eu­ro­päi­sche Kero­sin­preis ist seit dem 25. Febru­ar um 85 % gestie­gen, auf 1.649 $ pro Ton­ne am ver­gan­ge­nen Mitt­woch, fiel aber bis heu­te wie­der auf 1.007 $ zurück.

Regeln für Treibstoffzuschläge bei Pauschalreisen und Kreuzfahrten

Um die nach der Pan­de­mie wie­der anzie­hen­de Nach­fra­ge nach Kreuz­fahr­ten nicht zu gefähr­den, wer­den vor­aus­sicht­lich nur Neu­bu­chun­gen von einem Treib­stoff­zu­schlag betrof­fen sein. Bei bereits gebuch­ten Rei­sen sind Preis­zu­schlä­ge jedoch gene­rell mög­lich.

Das Rei­se­recht ermög­licht Ver­an­stal­tern, den Preis bis 20 Tage vor Rei­se­be­ginn zu erhö­hen, wenn der Grund hier­für erhöh­te Beför­de­rungs­ent­gel­te sind. Gestie­ge­ne Kos­ten für Treib­stoff wer­den dabei in der Regel berück­sich­tigt.

In den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) muss eine Preis­an­pas­sungs­klau­sel ent­hal­ten sein. Über eine bevor­ste­hen­de Erhö­hung muss der Rei­sen­de frist­ge­recht infor­miert wer­den. Erhöht sich der Rei­se­preis durch den Treib­stoff­zu­schlag erheb­lich, kann der Kun­de vom Ver­trag zurück­tre­ten.

2008 haben sich die Tages­prei­se pro Per­son von Kreuz­fahr­ten im Durch­schnitt zwi­schen 2,50 und 8 Euro erhöht. 2011 hat­te TUI Crui­ses wegen des stei­gen­den Kero­sin­preis für An- und Abrei­sen mit dem Flug­zeug einen Treib­stoff­zu­schlag von 5 Euro pro Tag und Per­son der Schiffs­rei­se erho­ben.

Fährbetreiber erhebt bereits Zuschläge ab nächster Woche

Ab dem kom­men­den Mon­tag, 14. März 2022, erhebt Tal­l­ink Sil­ja einen vor­über­ge­hen­den Treib­stoff­zu­schlag auf den Ticket­preis neu gekauf­ter Fahr­ten.

Der Treib­stoff­zu­schlag auf den Stre­cken Hel­sin­ki-Marie­hamn, Tur­ku-Marie­hamn und Marie­hamn-Stock­holm beträgt für eine ein­fa­che Abfahrt 1,90 Euro. Der Treib­stoff­zu­schlag auf den Stre­cken Tal­linn-Stock­holm, Hel­sin­ki-Stock­holm und Tur­ku-Stock­holm beträgt für eine ein­fa­che Abfahrt 2,90 Euro, für eine Hin- und Rück­fahrt ins­ge­samt 5,80 Euro. Die Preis­er­hö­hung gilt zunächst bis 31. August 2022.

Airlines reagieren uneinheitlich

Eini­ge Flug­ge­sell­schaf­ten haben Ölab­si­che­run­gen abge­schlos­sen, die den Preis­an­stieg teil­wei­se aus­glei­chen wer­den, ande­re Flug­ge­sell­schaf­ten sind über­haupt nicht abge­si­chert, dar­un­ter die gro­ßen US-Flug­ge­sell­schaf­ten United Air­lines, Ame­ri­can Air­lines und Del­ta Air Lines.

Vie­le Flug­ge­sell­schaf­ten wer­den auch dadurch unter Druck gesetzt, da sie län­ge­re Stre­cken flie­gen müs­sen, um den rus­si­schen und ukrai­ni­schen Luft­raum zu umge­hen.

Wäh­rend die Luft­han­sa Group in der zwei­ten Jah­res­hälf­te Preis­stei­ge­run­gen erwar­tet, geht etwa der iri­sche Bil­lig­flug­an­bie­ter Ryan­air von sta­bi­len Prei­sen in die­sem Som­mer aus. Ryan­air habe bis 2023 80 % des benö­tig­ten Treib­stoffs abge­si­chert.

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