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Kay P. Rodegra

Sind Liegenreservierer eine „hinzunehmende Unannehmlichkeit“? Was ein Reisemangel sein kann — und was nicht

Rei­se­recht: Hotel­gast gewinnt Gerichts­fall wegen Lie­gen­re­ser­vie­run­gen. Wel­che Fol­gen hat das Urteil für die Kreuz­fahrt­bran­che?

Urteile zu Kreuzfahrten: Umroutung kann Reisemangel sein

Die Rou­ten­pla­nung ist neben der Wahl des Kreuz­fahrt­schif­fes das wich­tigs­te Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um bei der Buchung einer Kreuz­fahrt. Kommt es dann vor oder wäh­rend der Rei­se zu einer Rou­ten­än­de­rung, ist die Ent­täu­schung beim Pas­sa­gier groß und führt in vie­len Fäl­len zur Gel­tend­ma­chung rei­se­ver­trag­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Rei­se­ver­an­stal­ter. Da es sich bei einer Kreuz­fahrt um eine Pau­schal­rei­se han­delt, fin­det das Rei­se­ver­trags­recht Anwen­dung.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen: Was Urlauber wissen sollten

Natur­er­eig­nis­se, wie Wald­brän­de, schwe­re Stür­me, Erd­be­ben, Vul­kan­aus­brü­che und Hoch- oder Nied­rig­was­ser kön­nen auch eine Hoch­see- oder Fluss­kreuz­fahrt betref­fen. Exper­te Kay P. Rode­gra infor­miert über Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, Ver­an­stal­ter­kün­di­gun­gen und Ver­si­che­rungs­schutz.

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