Schlag­wor­teGepäck­ver­lust

Gepäckverlust

Wenn das Gepäck nach der Landung fehlt

Das Kof­fer-Cha­os an den Flug­hä­fen in die­sem zurück­lie­gen­den Som­mer führt bei vie­len Kreuz­fahrt­tou­ris­ten zu Beden­ken für zukünf­ti­ge Rei­sen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie reagie­ren soll­ten, falls Ihr Kof­fer tat­säch­lich nicht am Ziel­ort ankommt.

Wie man verhindert, dass das eigene Gepäck verloren geht?

Jedes Jahr gehen mehr als 20 Mil­lio­nen Gepäck­stü­cke ver­lo­ren — oder kom­men erst mit gro­ßer Ver­zö­ge­rung am Ziel­flug­ha­fen an. Das Pro­blem ist zwar bekannt, doch wie es scheint, erlebt das Phä­no­men der ver­lo­re­nen Urlaubs­kof­fer in die­sem Som­mer sei­nen bis­he­ri­gen Höhe­punkt.

Flug zur Kreuzfahrt – Das sind Ihre Rechte

Grund­sätz­lich ist es rat­sam, den Flug zum Schiff und zurück im Rah­men der Kreuz­fahrt im Paket beim Rei­se­ver­an­stal­ter mit zu buchen. Bei einer sol­chen Pau­schal­rei­se wird der Flug Bestand­teil des Rei­se­ver­tra­ges. Kommt es wäh­rend der Flug­be­för­de­rung oder beim auf­ge­ge­be­nen Rei­se­ge­päck zu Pro­ble­men, ist neben der Air­line dann auch der Rei­se­ver­an­stal­ter in der Haf­tung und muss für Abhil­fe sor­gen.

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