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Kreuzfahrt sicher absagen – Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt vor teuren Stornokosten

Pla­nen Sie eine Kreuz­fahrt und möch­ten nicht im Not­fall mit hohen Stor­no­kos­ten belas­tet wer­den? Erfah­ren Sie, wie Ihre Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung Sie absi­chert – ob bei uner­war­te­ter Krank­heit, fami­liä­ren Not­fäl­len oder außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­sen.

Wenn die Kreuzfahrt vor Gericht landet

Was pas­siert, wenn Män­gel den Urlaub trü­ben und der Rechts­weg unaus­weich­lich wird? Unser Ser­vice-Bei­trag zeigt, wel­che Ansprü­che Urlau­ber bei Rei­se­män­geln haben, wie man die­se gericht­lich gel­tend macht und was dabei zu beach­ten ist.

Ein Joint an Bord? — Keine gute Idee!

Nach der Teil­le­ga­li­sie­rung von Can­na­bis zum 1. April stellt sich aktu­ell die Fra­ge, inwie­weit der Kon­sum von Can­na­bis an Bord eines Kreuz­fahrt­schif­fes mög­lich ist oder nicht. Mit der Frei­ga­be bestimm­ter Men­gen von Can­na­bis für Erwach­se­ne in Deutsch­land haben es die zustän­di­gen Minis­te­ri­en zudem bis­her ver­säumt, vor den mas­si­ven straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu war­nen, wenn Can­na­bis im Aus­land mit­ge­führt wird.

Kreuzfahrtschiff lässt erneut Passagiere zurück – Tipps für den Ernstfall

Nor­we­gi­an Crui­se Line lässt Fami­lie in Alas­ka zurück. Wir fra­gen nach den Grün­den und geben Tipps für den Ernst­fall – denn die Vor­fäl­le häu­fen sich.

Sind Liegenreservierer eine „hinzunehmende Unannehmlichkeit“?

Das Urteil aus Han­no­ver betrifft zwar einen Hotel­ur­laub, gleich­wohl könn­te es wegen des Grund­pro­blems, näm­lich der mor­gend­li­chen Lie­gen­re­ser­vie­rung, auch auf Kreuz­fahrt­schif­fe über­tra­gen wer­den. Man darf also gespannt sein, wann ein Gericht die Schwel­le einer hin­zu­neh­men­den Unan­nehm­lich­keit für über­schrit­ten ansieht und einen Rei­se­man­gel aner­kennt, wenn die Besat­zung eines Kreuz­fahrt­schif­fes nicht gegen Lie­gen-Dau­er­re­ser­vie­rer vor­geht.

Stressiger Urlaub: Viele Arbeitnehmer kehren schlecht erholt zurück

Eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge der Pro­no­va BKK zeigt, dass 43 Pro­zent der Berufs­tä­ti­gen schlecht bis mit­tel­mä­ßig erholt aus dem Urlaub zurück­keh­ren. Die Umfra­ge „Arbeit und Erho­lung“ wur­de im April 2024 unter 1.202 Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern ab 18 Jah­ren durch­ge­führt.

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