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Luft­han­sa­streik vor der Kreuz­fahrt: Die­se Rech­te haben Rei­sen­de jetzt

Tarif­streit statt Urlaubs­start: Der Luft­han­sa-Aus­stand trifft Kreuz­fahrt-Rei­sen­de beson­ders hart. Denn wer wegen Flug­aus­fall oder mas­si­ver Ver­spä­tung den Zubrin­ger zum Schiff ver­passt, ris­kiert im schlimms­ten Fall den gesam­ten Rei­se­be­ginn. Wel­che Rech­te jetzt gel­ten und war­um Pau­schal­rei­sen­de oft bes­ser geschützt sind.

EU refor­miert Pau­schal­rei­se­recht: Mehr Schutz für Urlau­ber

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat neue Vor­schrif­ten zum Schutz von Pau­schal­rei­sen­den ver­ab­schie­det. Die Reform prä­zi­siert vor allem die Defi­ni­ti­on von Pau­schal­rei­sen, regelt den Umgang mit Gut­schei­nen und erwei­tert die Mög­lich­kei­ten zur kos­ten­frei­en Stor­nie­rung.

Kreuz­fahrt abge­sagt: Wenn der Ori­ent­traum platzt

Kreuz­fahr­ten wer­den von vie­len Urlau­bern sehr lan­ge im Vor­aus gebucht. In der Zeit der Vor­freu­de auf die Rei­se kann es vor­kom­men, dass sei­tens der Rei­se­ver­an­stal­ter die gebuch­te Kreuz­fahrt geän­dert wird oder es aus ver­schie­de­nen Grün­den gar zu einer Absa­ge kommt.

Wenn Urlau­ber Regeln bre­chen: Aus­schif­fen statt Abschal­ten

Nicht jeder Rei­sen­de ist ein guter Pas­sa­gier. Wer an Bord eines Kreuz­fahrt­schif­fes ran­da­liert, Regeln miss­ach­tet oder mit fal­schen Anschul­di­gun­gen auf­fällt, ris­kiert mehr als nur böse Bli­cke: Er kann sei­ne Rei­se schnel­ler been­den, als ihm lieb ist – und das auf eige­ne Kos­ten. Was erlaubt ist, was nicht – und was Rei­se­ver­an­stal­ter sich nicht gefal­len las­sen müs­sen.

Wenn der Kreu­z­­fahrt-Traum platzt: Was bei Ände­run­gen der Rei­se­rou­te wirk­lich gilt

Ob uner­war­te­te Ereig­nis­se oder plötz­li­che Ände­run­gen durch die Ree­de­rei oder den Rei­se­ver­an­stal­ter – nicht immer wird eine gebuch­te Kreuz­fahrt so ver­lau­fen wie geplant. Kann der Urlau­ber dann kos­ten­frei stor­nie­ren?

Kreuz­fahrt sicher absa­gen – Rei­­se­rück­­tritts­­kos­­ten-Ver­­­si­che­rung schützt vor teu­ren Stor­no­kos­ten

Pla­nen Sie eine Kreuz­fahrt und möch­ten nicht im Not­fall mit hohen Stor­no­kos­ten belas­tet wer­den? Erfah­ren Sie, wie Ihre Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung Sie absi­chert – ob bei uner­war­te­ter Krank­heit, fami­liä­ren Not­fäl­len oder außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­sen.

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