Costa Kreuzfahrten: Maskenpflicht an Bord entfällt

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Cos­ta Kreuz­fahr­ten hebt das ver­pflich­ten­de Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken an Bord auf. Nach­dem die Ree­de­rei nach eige­nen Anga­ben im letz­ten Jahr 1,5 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­ren siche­re Kreuz­fahr­ten durch ein stren­ges Hygie­ne­kon­zept ermög­licht habe, erfolgt nun der nächs­te Schritt. Das Bord­le­ben unter­liegt kei­nen Ein­schrän­kun­gen mehr.

Vor­aus­set­zung für eine Cos­ta Kreuz­fahrt ist wei­ter­hin ein voll­stän­di­ger Impf­schutz für alle Pas­sa­gie­re ab 12 Jah­ren oder der Gene­se­nen­sta­tus.
Dar­über hin­aus ist ein zer­ti­fi­zier­ter Anti­gen­test für alle Gäs­te ab zwei Jah­ren not­wen­dig, der maxi­mal 48 Stun­den vor Rei­se­be­ginn durch­ge­führt wur­de.

Die Cos­ta-Flot­te, dar­un­ter die bei­den Neu­bau­ten Cos­ta Tos­ca­na und Cos­ta Sme­ral­da, keh­ren somit zu einem Kreuz­fahrt­er­leb­nis ohne Ein­schrän­kun­gen zurück.

Tan­zen in den Bars und Clubs an Bord ist wie­der erlaubt. Die Kin­der­be­rei­che und Well­ness-Ein­rich­tun­gen haben eben­so geöff­net wie alle Thea­ter und Spe­zia­li­tä­ten­re­stau­rants.

Auch Land­aus­flü­ge ­– sowohl in Grup­pen als auch indi­vi­du­ell – sind wie­der mög­lich. Dabei gel­ten die jewei­li­gen aktu­el­len Län­der­vor­schrif­ten.

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