Hapag-Lloyd Cruises verpflichtet Passagiere zu Booster-Impfung

Ab 14. Febru­ar müs­sen alle Gäs­te von Hapag-Lloyd Crui­ses eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach­wei­sen, falls die Grund­im­mu­ni­sie­rung gegen Covid-19 mehr als drei Mona­te zurück­liegt.

Der Impf­nach­weiss muss bei Rei­se­an­tritt im Impf­pass oder im digi­ta­len Impf­nach­weis ersicht­lich sein. Die Ree­de­rei emp­fiehlt ihren Gäs­ten, sich recht­zei­tig um einen Auf­frisch-Impf­ter­min zu küm­mern und einen neu­en digi­ta­len Nach­weis aus­stel­len zu las­sen.

Soll­te ein Gast den Nach­weis nicht vor­le­gen kön­nen, wird die Mit­rei­se ver­wehrt und der Rei­se­ver­trag gekün­digt. Ein Nach­weis einer Gene­sung ohne zusätz­li­chen Impf­nach­weis ist nicht aus­rei­chend.

Hapag-Llyod Crui­ses ist damit die ers­te Ree­de­rei, die eine Boos­ter-Imp­fung vor­aus­setzt.

Booster noch nicht überall verpflichtend

Ande­re Ree­de­rei­en sind noch nicht soweit. AIDA ver­pflich­tet die Gäs­te zwar zur voll­stän­di­gen Imp­fung, die Boos­ter-Imp­fung wird jedoch nur drin­gend emp­foh­len. Ledig­lich für Rei­sen mit Stopp in Frank­reich wird die Boos­ter-Imp­fung wegen Vor­ga­ben der fran­zö­si­schen Regie­rung für Land­gän­ge ver­langt. Hier müs­sen ab 15. Janu­ar auch Gäs­te ab 18 Jah­ren die Auf­fri­schungs­imp­fung nach­wei­sen.

TUI Crui­ses hat die Regeln noch nicht ange­passt. Ab 23. Febru­ar müs­sen alle Gäs­te ab 12 Jah­ren einen voll­stän­di­gen Impf­schutz nach­wei­sen kön­nen. Nach aktu­el­ler Defi­ni­ti­on ist das wei­ter­hin nur die Grund­im­mu­ni­sie­rung nach der zwei­ten Imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff bzw. nach einer Imp­fung mit dem Vek­tor-Impf­stoff von John­son & John­son.

Ab dem 1. Febru­ar gilt nach einer EU-Vor­ga­be das aktu­el­le Impf­zer­ti­fi­kat nur noch 9 Mona­te, falls kei­ne Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt.

Damit sind auch alle ande­ren Rei­se­an­bie­ter gezwun­gen, von ihren Kun­den in Zukunft eine Boos­ter­imp­fung zu ver­lan­gen, da andern­falls kein Impf­schutz vor­liegt und die Desti­na­tio­nen eine Ein­rei­se ver­weh­ren könn­ten.

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