Ohne Boos­ter unge­impft? Das müs­sen Kreuz­fahrt­rei­sen­de jetzt wis­sen

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Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (Sti­ko) hat heu­te, wie ange­kün­digt, die Emp­feh­lung der Auf­fri­schungs­imp­fung, des soge­nann­ten Boos­ters, für alle Per­so­nen ab 18 Jah­ren aus­ge­spro­chen.

Die Boos­ter­imp­fung soll dem­nach im Abstand von sechs Mona­ten zur letz­ten Impf­stoff­do­sis der Grund­im­mu­ni­sie­rung mit einem der zuge­las­se­nen mRNA-Impf­stof­fe erfol­gen.

Ein fle­xi­bler Umgang mit dem Zeit­ab­stand soll mög­lich sein, so ist etwa eine Ver­kür­zung des Impf­ab­stan­des auf fünf Mona­te im Gespräch.

Per­so­nen, die mit dem Impf­stoff von John­son & John­son geimpft wur­den, emp­fiehlt die Sti­ko eine Boos­ter-Imp­fung ab vier Wochen nach Grund­im­mu­ni­sie­rung.

Ohne Boos­ter unge­impft?

Offen ist der­zeit, wel­che Aus­wir­kung die Boos­ter­imp­fung auf den Impf­sta­tus von Rei­sen­den hat. Für Kreuz­fahr­ten ist in der Regel eine voll­stän­di­ge Imp­fung Rei­se­vor­aus­set­zung.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat uns dazu auf Rück­fra­ge mit­ge­teilt: „Die ange­bo­te­nen Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind in ers­ter Linie eine zusätz­li­che Vor­sichts­maß­nah­me, um beson­ders gefähr­de­te Men­schen wei­ter­hin best­mög­lich vor dem Coro­na­vi­rus zu schüt­zen.

Wer einen voll­stän­di­gen Impf­schutz nach natio­na­len Rege­lun­gen erreicht hat, gilt auch ohne auf­ge­frisch­te Imp­fung wei­ter­hin als voll­stän­dig geimpft.“

Auch die Gül­tig­keit von euro­päi­schen Impf­zer­ti­fi­ka­ten blei­be von dem Ange­bot einer Auf­fri­schungs­imp­fung unbe­rührt.

Frü­he­res Ablauf­da­tum des Impf­sta­tus ist in Bera­tung

Laut Medi­en­be­rich­ten prü­fen sowohl die Ampel-Koali­ti­on als auch EU-Insti­tu­tio­nen jedoch schon, ob die Gel­tungs­dau­er des Impf­schut­zes ver­kürzt wer­den soll­te.

Bis­her gilt ein „tech­ni­sches“ Ablauf­da­tum des Impf­zer­ti­fi­kats 1 Jahr nach Beginn des ers­ten Gül­tig­keits­tags.

Öster­reich und Isra­el haben die Gül­tig­keit des Impf­sta­tus bereits auf 6 Mona­te begrenzt. Wer hier die drit­te Impf­do­sis ver­wei­gert, gilt in der Fol­ge als unge­impft.

Reak­ti­on der Ree­de­rei­en

Wir haben Ree­de­rei­en gefragt, wel­che Aus­wir­kun­gen das auf zukünf­ti­ge Kreuz­fahr­ten haben kann. Eine AIDA-Spre­che­rin teil­te dazu mit: „Als Grund­la­ge dient die aktu­el­le Defi­ni­ti­on eines voll­stän­di­gen Imfpschut­zes laut Paul-Ehr­lich-Insti­tut. An die­ser Defi­ni­ti­on hat sich bis­her kei­ne Ver­än­de­rung erge­ben.“

Das Paul-Ehr­lich-Insti­tut als nach­ge­la­ger­te Behör­de des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums folgt den Vor­ga­ben aus Ber­lin.

TUI-Crui­ses ori­en­tiert sich an den Emp­feh­lun­gen des Robert Koch-Insti­tuts und der Sti­ko. Aus Ham­burg heißt es dazu „Das The­ma ‚Gül­tig­keit des voll­stän­di­gen Impf­schut­zes‘ wird sicher­lich im Lau­fe des kom­men­den Jah­res ein The­ma wer­den und wir wer­den uns dann an den Emp­feh­lun­gen des RKI und der Sti­ko ori­en­tie­ren sowie natür­lich nach den Vor­ga­ben der Län­der rich­ten, die wir ansteu­ern.“

Soll­te es zu Anpas­sun­gen des Gesund­heits­kon­zepts kom­men, berück­sich­ti­ge man eine ange­mes­se­ne Über­gangs­zeit bei der Mein-Schiff-Flot­te.

Ähn­lich ant­wor­ten ande­re Ree­de­rei­en wie Phoe­nix Rei­sen, A‑Rosa, Nor­we­gi­an Crui­se Line, Nicko Crui­ses und Hapag-Lloyd Crui­ses.

Ein­schif­fung kann schlimms­ten­falls ver­wehrt wer­den

Soll­ten die Impf­re­gu­la­ri­en ange­passt wer­den, wer­den die­se auch von den Ree­de­rei­en über­nom­men wer­den. In letz­ter Kon­se­quenz wird Rei­sen­den, die eine Boos­ter­imp­fung ver­säu­men oder ver­wei­gern, die Ein­schif­fung ver­wehrt wer­den.

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