Ein Joint an Bord? – Keine gute Idee!

Nach der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April stellt sich aktuell die Frage, inwieweit der Konsum von Cannabis an Bord eines Kreuzfahrtschiffes möglich ist oder nicht. Mit der Freigabe bestimmter Mengen von Cannabis für Erwachsene in Deutschland haben es die zuständigen Ministerien zudem bisher versäumt, vor den massiven strafrechtlichen Konsequenzen zu warnen, wenn Cannabis im Ausland mitgeführt wird.

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Raucher haben es auf Kreuzfahrten nicht leicht, ihrem „Laster“ nachzugehen. Auf den meisten Schiffen wird der Nichtraucherschutz groß geschrieben. Auf Hochsee- und Flusskreuzfahrten ist der Tabakkonsum zumeist auf einzelne Bereiche an Bord beschränkt. Belästigungen durch das Rauchen auf Balkonen der Kabinen führen an Bord oftmals zu Unstimmigkeiten zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Wenn ein Kreuzfahrturlauber nach der Teillegalisierung von Cannabis auf seiner nächsten Reise vorhat, während der Fahrt auf dem Fluss oder auf hoher See Marihuana (getrocknete Blüten und Blütenblätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (getrocknetes Harz der Cannabis-Pflanze) zu konsumieren, wird er dieses wohl nicht in die Tat umsetzen können.

Bordordnung

Im Rahmen des Reisevertrages über eine Kreuzfahrt gibt der Reiseveranstalter durch Einbeziehung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verhaltensregeln an Bord vor, welche Bestimmungen für das Rauchen an Bord gelten. An diese muss sich der Urlauber halten. Wer gegen die Verhaltensregeln auf dem Schiff verstößt, begeht ein erhebliches Fehlverhalten, das nach vorheriger Abmahnung sogar zum Ausschluss von der Reise führen kann.

Entsprechende Verhaltensregeln können Reiseveranstalter und Reeder auch in Bezug auf die Mitnahme von Cannabis aufstellen. Dies geht nach einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Az. 9 S 6/23) sogar so weit, dass selbst ärztlich verordnetes medizinisches Cannabis nicht mit an Bord genommen werden darf, auch wenn ein Passagier dringend darauf angewiesen ist. Generell kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass die Kreuzfahrtanbieter die Mitnahme von Cannabis an Bord untersagen.

Gesetzliche Bestimmungen

Wer eine Kreuzfahrt unternimmt, muss sich an die Regeln und Gesetze des Landes halten, in dessen Hafen ein Schiff liegt und ebenso an die Gesetze des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt.

Befindet sich ein Kreuzfahrtschiff in einem deutschen Hafen, darf ein erwachsener Passagier zwar bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen, aber auch wenn die Kreuzfahrtgesellschaft die Mitnahme an Bord erlauben würde, wäre der Konsum nur schwer möglich. Das Cannabisgesetz schreibt eindeutig vor, dass Marihuana und Haschisch nicht in unmittelbarer Nähe von Jugendlichen und Kindern konsumiert werden dürfen. Somit ist der Konsum allenfalls in der geschlossenen Kabine und eben nicht auf dem Balkon möglich. In der Kabine gilt aber wiederum in der Regel ein Rauchverbot, so dass der Joint nicht angezündet werden darf.


Zudem sind die Regeln des Flaggenstaates zu beachten und hier kann natürlich von vornherein ein Verbot des Besitzes und des Konsums von Cannabis gelten.

Gefahrenlage Auslandsreisen

Wie bereits eingangs erwähnt, wird seitens der Bundesregierung bzw. der Behörden leider viel zu wenig oder gar nicht darauf hingewiesen, welche Gefahren bestehen, wenn in Deutschland im legalen Besitz vorhandenes Cannabis mit ins Ausland genommen wird. Anders als bei Einreisebestimmungen muss der Reiseveranstalter nicht auf die strafrechtlichen Besonderheiten der Reiseziele hinweisen und auch Fluggesellschaften und Reeder treffen diesbezüglich ebenfalls keinerlei Informationspflichten. In zahlreichen Ländern drohen bei der Einfuhr, dem Besitz und Konsum oder der Weitergabe von Drogen, und dazu zählt Cannabis in der Regel im Ausland, drastische Strafen.

Wer also per Schiff, Bahn, Flugzeug oder dem Auto Staatsgrenzen überschreitet, sollte auf die Mitnahme von Cannabis verzichten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und andere Staaten lassen sich bei der Strafverfolgung im Fall der Fälle auch nicht von der Bundesrepublik Deutschland vorschreiben, wie mit straffälligen deutschen Staatsbürgern umzugehen ist.

Mehrjährige Haftstrafen für die Einfuhr oder den Besitz selbst bei geringen Mengen von Cannabis drohen beispielsweise in Ägypten, Brasilien, Chile, China, der Dominikanischen Republik, Estland, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indonesien, Japan, Malta, Marokko, Mexiko, Norwegen, Oman, Saudi-Arabien, Schweden, Thailand, Tunesien, Türkei, USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Vietnam.
Für schwere Drogendelikte oder Drogenhandel wird in vielen Ländern auch die Todesstrafe verhängt, zum Beispiel in China, Indonesien, Saudi-Arabien, Vietnam und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Selbst in Ländern mit einer Teillegalisierung von Cannabis gelten bei der Einfuhr von Cannabis, wie etwa auch in Deutschland, strafrechtliche Sanktionen. Zudem sind die erlaubten Besitzmengen meist geringer als in Deutschland.

Fazit

Der Cannabiskonsum, sei es als Joint oder auch Cookies, während einer Kreuzfahrt ist durch vertragliche Vereinbarungen, aber auch durch gesetzliche Vorgaben stark eingeschränkt oder nicht möglich.

Von der Mitnahme von Cannabis ins Ausland oder auf Schiffen mit ausländischer Flagge muss nicht nur abgeraten, sondern ausdrücklich gewarnt werden.

Dieser Text ist in CRUCERO 02/2024 erschienen und wurde am 07.06.2024 in der Printausgabe von CRUCERO veröffentlicht. Rechtliche Einschätzungen und Rechtsprechung können sich verändern.


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