Drei von vier Anträgen auf elektronische Reisegenehmigungen werden beim ersten Versuch ohne Korrekturen eingereicht. Das zeigt eine Auswertung von mehr als 10.000 Anträgen auf ESTA, ETA und vergleichbare Genehmigungen.
Besonders häufig entstehen Fehler bei Passnummern, Gültigkeitsdaten und der Schreibweise von Namen.
Für die Untersuchung wurden anonymisierte Anträge ausgewertet, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. September 2026 eingereicht wurden. Berücksichtigt wurden die britische UK ETA, das amerikanische ESTA, die kanadische eTA, die neuseeländische NZeTA sowie die australische ETA. Insgesamt waren 76 Prozent der Anträge bereits bei der ersten Prüfung ohne Korrekturbedarf.
Passdaten sind die häufigste Fehlerquelle
Mit 31 Prozent entfiel der größte Anteil der notwendigen Korrekturen auf Passdaten. Dazu zählen insbesondere die Passnummer sowie das Ausstellungs- und Ablaufdatum.
An zweiter Stelle standen mit 19 Prozent Fehler bei der Reihenfolge von Vor- und Mittelnamen. In weiteren 13 Prozent der Fälle wurde die Staatsangehörigkeit mit dem Land verwechselt, das den Reisepass ausgestellt hatte. Fehler beim Format des Geburtsdatums machten neun Prozent der Korrekturen aus.
Die Angaben sind bei elektronischen Reisegenehmigungen von besonderer Bedeutung, weil die Genehmigung mit dem jeweils verwendeten Reisepass verknüpft wird. Beim US-amerikanischen ESTA können falsche Pass- oder persönliche Angaben dazu führen, dass ein neuer Antrag gestellt und die Gebühr erneut bezahlt werden muss.
Unterschiede zeigen sich auch zwischen den untersuchten Nationalitäten. Den höchsten Anteil von Anträgen ohne Korrekturbedarf erreichten Reisende aus Singapur mit 89,4 Prozent. Es folgten Japan mit 88,1 Prozent und die Schweiz mit 86,7 Prozent. Dänemark kam auf 85,9 Prozent, die Niederlande auf 84,2 Prozent.
Die Daten stammen aus dem „Travel Readiness Index“ des privaten Anbieters Service eVisa.
So gelingt die Reisegenehmigung möglichst beim ersten Versuch
Passdaten direkt übertragen:
Alle Angaben sollten unmittelbar aus dem Reisepass übernommen werden und nicht aus dem Gedächtnis.
Namen exakt übernehmen:
Vor- und Mittelnamen sollten genauso eingegeben werden, wie sie im Reisepass stehen – einschließlich der dort verwendeten Reihenfolge.
Antrag frühzeitig stellen:
Die elektronische Reisegenehmigung sollte bereits bei der Reiseplanung beziehungsweise Buchung berücksichtigt werden und nicht erst kurz vor der Abreise.











