Schlag­wor­teImpf­zer­ti­fi­kat

Impfzertifikat

AIDA verzichtet ab sofort auf Test- und Impfnachweis für viele Reisen

Seit dem 13. Janu­ar 2023 ist für die meis­ten AIDA Rei­sen kein Nach­weis über einen COVID-Test mehr not­wen­dig. Der Impf­nach­weis wur­de bereits im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber gelo­ckert.

Chaos bei Impf- und Testregularien droht

Vor allem die ame­ri­ka­ni­schen Ree­de­rei­en ver­spre­chen seit eini­gen Tagen, dass man ab Anfang Sep­tem­ber Impf­vor­schrif­ten auf­he­ben und Test­richt­li­ni­en ver­ein­fa­chen wer­de. Bei nähe­rer Betrach­tung ist jedoch von Ver­ein­fa­chung kei­ne Spur.

A‑Rosa: Kreuzfahrten ohne Impf‑, Genesenen- oder Testzertifikat möglich; A‑Rosa Sena erneut verzögert

Ab dem 4. Juni 2022 ist die Teil­nah­me an A‑ROSA Kreuz­fahr­ten ohne Nach­weis eines Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­zer­ti­fi­kats mög­lich. Der­weil wur­de bekannt, dass die A‑Rosa Sena nun erst am 18. Juni erst­mals star­ten soll.

Arosa hebt Masken- und Testpflicht mit sofortiger Wirkung auf

Die Ros­to­cker Fluss­kreuz­fahrt-Ree­de­rei Aro­sa hebt mit sofor­ti­ger Wir­kung die Pflicht eines Anti­gen-Schnell­test vor Ein­schif­fung sowie die Mas­ken­pflicht und den Min­dest­ab­stand an Bord auf. Auf­grund euro­pa­weit sin­ken­der Coro­na-Fall­zah­len und dem damit ver­bun­de­nen Aus­lau­fen der gesetz­lich ver­an­ker­ten Schutz­maß­nah­men habe man das Hygie­ne­kon­zept für die Aro­sa Rei­sen den aktu­el­len Bedin­gun­gen ange­passt, heißt es wei­ter.

AIDA: Coronatest vor Check-in entfällt ab sofort

Ab heu­te ist bei AIDA nur noch ein zer­ti­fi­zier­ter Anti­gen­test 1 Tag vor Rei­se­be­ginn not­wen­dig, der Test wäh­rend des Check-in ent­fällt. Zuletzt kri­ti­sier­ten zahl­rei­che betrof­fe­ne AIDA-Gäs­te die bis­he­ri­ge Test­pra­xis, wegen falsch-posi­ti­ver Test­ergeb­nis­se.

EU-Kommission: Impfzertifikat für Reisen in Europa nur 9 Monate gültig

Ohne Auf­fri­schungs­imp­fung wer­den Impf­zer­ti­fi­ka­te nach 9 Mona­ten ungül­tig. Damit ver­fällt dann auch der Impf­sta­tus. Das hat heu­te die EU-Kom­mis­si­on beschlos­sen. Die Rege­lung tritt am 1. Febru­ar 2022 in Kraft. Ein mög­li­ches Veto der EU-Staa­ten gilt als unwahr­schein­lich.

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