Schlag­wor­teRei­se­recht

Reiserecht

Wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird: Wer entschädigt den Urlaubsfrust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Kreuzfahrt im Rollstuhl – Ihre Rechte

Vie­le Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind rei­se­freu­dig, scheu­en aber wegen befürch­te­ter Stra­pa­zen und Hin­der­nis­sen eine Kreuz­fahrt. Die Sor­ge ist jedoch in vie­len Fäl­len unbe­grün­det und eine Kreuz­fahrt bie­tet sich eigent­lich gera­de­zu an, wenn man trotz Han­di­caps oder Roll­stuhl nach einer unbe­schwer­ten Rei­se­art sucht.

Ver.di-Streik am BER: Diese Rechte haben Passagiere

Durch den Warn­streik wer­den meh­re­re tau­send Pas­sa­gie­re ihr Ziel nicht wie geplant errei­chen. Julián Navas, Flug­gast­rech­te­ex­per­te bei Air­Help, erklärt, wel­che Rech­te betrof­fe­ne Pas­sa­gie­re haben.

Wenn das Gepäck nach der Landung fehlt

Das Kof­fer-Cha­os an den Flug­hä­fen in die­sem zurück­lie­gen­den Som­mer führt bei vie­len Kreuz­fahrt­tou­ris­ten zu Beden­ken für zukünf­ti­ge Rei­sen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie reagie­ren soll­ten, falls Ihr Kof­fer tat­säch­lich nicht am Ziel­ort ankommt.

Sommerchaos-Analyse: 68 Millionen Flugreisende europaweit verspätet – davon 12 Prozent in Deutschland

Mit Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg sind nun auch in den letz­ten Bun­des­län­dern die Feri­en zu Ende. Air­Help, die Orga­ni­sa­ti­on für Flug­gast­rech­te, hat dies zum Anlass genom­men, eine Bilanz zu zie­hen.

Das ist nicht ernst gemeint, oder?

Es gibt Men­schen, die eine Urlaubs­rei­se nicht genie­ßen, son­dern von Anfang an nach Män­geln suchen, um nach der Rei­se rekla­mie­ren zu kön­nen – man­che Kla­gen von Rei­sen­den las­sen die­sen Ein­druck lei­der ent­ste­hen. So abwe­gig eine Rekla­ma­ti­on aber auch ist, ein Gericht muss sich sach­lich mit dem Kla­ge­vor­trag eines Urlau­bers aus­ein­an­der­set­zen.

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