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Reiserecht

Sind Liegenreservierer eine „hinzunehmende Unannehmlichkeit“? Was ein Reisemangel sein kann — und was nicht

Rei­se­recht: Hotel­gast gewinnt Gerichts­fall wegen Lie­gen­re­ser­vie­run­gen. Wel­che Fol­gen hat das Urteil für die Kreuz­fahrt­bran­che?

Urteile zu Kreuzfahrten: Umroutung kann Reisemangel sein

Die Rou­ten­pla­nung ist neben der Wahl des Kreuz­fahrt­schif­fes das wich­tigs­te Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um bei der Buchung einer Kreuz­fahrt. Kommt es dann vor oder wäh­rend der Rei­se zu einer Rou­ten­än­de­rung, ist die Ent­täu­schung beim Pas­sa­gier groß und führt in vie­len Fäl­len zur Gel­tend­ma­chung rei­se­ver­trag­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Rei­se­ver­an­stal­ter. Da es sich bei einer Kreuz­fahrt um eine Pau­schal­rei­se han­delt, fin­det das Rei­se­ver­trags­recht Anwen­dung.

Anreise zur Kreuzfahrt: Mit dem Flieger zum Schiff

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Lufthansa-Streik am Mittwoch: Das müssen Passagiere wissen

Die aktu­el­le Streik-Lage an deut­schen Flug­hä­fen spitzt sich zu. Noch bis heu­te Abend streikt die Luft­han­sa-Toch­ter Dis­co­ver Air­lines, nun wur­de ein wei­te­rer Streik ange­kün­digt.…

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen: Was Urlauber wissen sollten

Natur­er­eig­nis­se, wie Wald­brän­de, schwe­re Stür­me, Erd­be­ben, Vul­kan­aus­brü­che und Hoch- oder Nied­rig­was­ser kön­nen auch eine Hoch­see- oder Fluss­kreuz­fahrt betref­fen. Exper­te Kay P. Rode­gra infor­miert über Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, Ver­an­stal­ter­kün­di­gun­gen und Ver­si­che­rungs­schutz.

Wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird: Wer entschädigt den Urlaubsfrust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

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