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Reiserecht

Nahezu alle Lufthansa Flüge von und nach Frankfurt und München für Mittwoch gestrichen

Luft­han­sa muss wegen des Ver.di-Streicks an den Dreh­kreu­zen in Frank­furt und Mün­chen für Mitt­woch nahe­zu das gesam­te Flug­pro­gramm absa­gen. Aus­wir­kun­gen des Streiks kön­nen auch am Don­ners­tag und Frei­tag noch zu ein­zel­nen Flug­aus­fäl­len oder Ver­spä­tun­gen füh­ren.

Streit um Streik — Diese Rechte haben Lufthansakunden

Der Ver­band der Arbeit­ge­ber nennt den mor­gi­gen Ver.di Streik bei der Luft­han­sa „scham­los“. Die Flug­gast­rech­te Orga­ni­sa­ti­on Air Help stellt indes klar: „Flug­un­ter­bre­chun­gen, die durch Streiks des Air­line-Per­so­nals ver­ur­sacht wer­den, sind defi­ni­tiv ent­schä­di­gungs­fä­hig.“

Corona – noch ein Thema? Sie haben diese Fragen

Die Kreuz­fahrt­bran­che sieht für die Som­mer­sai­son zuver­sicht­lich nach vorn. Doch auch im Som­mer rei­sen Coro­na-Schutz­maß­nah­men mit, so dass sich auch wei­ter­hin für Urlau­ber rund um die Buchung und zum Ablauf der Kreuz­fahrt Fra­gen erge­ben.

Flug zur Kreuzfahrt – Das sind Ihre Rechte

Grund­sätz­lich ist es rat­sam, den Flug zum Schiff und zurück im Rah­men der Kreuz­fahrt im Paket beim Rei­se­ver­an­stal­ter mit zu buchen. Bei einer sol­chen Pau­schal­rei­se wird der Flug Bestand­teil des Rei­se­ver­tra­ges. Kommt es wäh­rend der Flug­be­för­de­rung oder beim auf­ge­ge­be­nen Rei­se­ge­päck zu Pro­ble­men, ist neben der Air­line dann auch der Rei­se­ver­an­stal­ter in der Haf­tung und muss für Abhil­fe sor­gen.

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