A‑Rosa setzt ab sofort auf 2G-Regel für Flusskreuzfahrten

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Der Ros­to­cker Fluss­kreuz­fahrt-Anbie­ter A‑Rosa setzt ab sofort für sei­ne Rei­sen auf die 2G-Regel. Alle Gäs­te ab 12 Jah­ren müs­sen somit einen Nach­weis über den voll­stän­di­gen Impf­schutz oder die Gene­sung von einer Erkran­kung mit Covid-19 vor Betre­ten des Schif­fes erbrin­gen. Kin­der bis 12 Jah­ren müs­sen zum Check-In den Nach­weis über ein nega­ti­ves PCR- oder Anti­gen-Schnell­test­ergeb­nis vor­le­gen.

„Von unse­ren Gäs­ten haben wir den Wunsch nach dem best­mög­li­chen Schutz erhal­ten, so dass wir uns nun für die Ein­füh­rung der 2G-Rege­lung ent­schie­den haben und dem gestie­ge­nen Sicher­heits­be­dürf­nis somit Rech­nung tra­gen wer­den“, erklärt Jörg Eich­ler, Geschäfts­füh­rer der A‑ROSA Fluss­schiff GmbH, in einer Pres­se­mit­tei­lung.

Bereits am Mon­tag hat­te Nicko Crui­ses die Ein­füh­rung der 2G-Regel für sei­ne Fluss- und Hoch­see­kreuz­fahr­ten ange­kün­digt. Wäh­rend die Richt­li­nie auf den Hoch­see­schif­fen ab Ende Okto­ber in Kraft tritt, dür­fen bei den Fluss­kreuz­fahr­ten von Nicko ab dem 29. Novem­ber nur noch voll­stän­dig geimpf­te oder gene­se­ne Pas­sa­gie­re rei­sen.

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