Ab Mai Pflicht: Nur noch digitale Passbilder – Drogeriemarktkette dm startet bundesweiten Service

Ab Mai 2025 dür­fen für die Bean­tra­gung von Per­so­nal­aus­wei­sen und Rei­se­päs­sen in Deutsch­land nur noch digi­ta­le, bio­me­tri­sche Pass­bil­der ver­wen­det wer­den. Papier­fo­tos wer­den dann nicht mehr akzep­tiert. Mit die­ser gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Umstel­lung soll die Sicher­heit bei der Aus­weis­er­stel­lung erhöht und Mani­pu­la­tio­nen – etwa durch soge­nann­te Mor­phing-Tech­ni­ken – ver­hin­dert wer­den. Die Umset­zung der Digi­tal­fo­to­p­flicht betrifft sowohl die Bür­ger­äm­ter als auch bis­he­ri­ge Anbie­ter wie Foto­gra­fen und Foto­ka­bi­nen.

Die Dro­ge­rie­markt­ket­te dm reagiert auf die neue Rege­lung mit einem bun­des­wei­ten Ange­bot: Ab Mai kön­nen Kun­din­nen und Kun­den in allen dm-Märk­ten digi­ta­le, bio­me­tri­sche Pass­bil­der für 5,95 Euro erstel­len las­sen. Die Bil­der wer­den ver­schlüs­selt in einer zer­ti­fi­zier­ten dm-Cloud gespei­chert und sind für Bür­ger­äm­ter über einen indi­vi­du­el­len Data-Matrix-Code direkt abruf­bar. Die­ser Code wird bei der Auf­nah­me vor Ort gene­riert.

Das gespei­cher­te Foto kann inner­halb eines Zeit­raums von sechs Mona­ten mehr­fach für amt­li­che Doku­men­te genutzt wer­den, bevor es auto­ma­tisch gelöscht wird. Eine nach­träg­li­che Wie­der­her­stel­lung oder erneu­te Aus­ga­be des Codes ist aus Sicher­heits­grün­den nicht mög­lich. Auf Wunsch kann die Löschung auch durch das Bür­ger­amt vor­zei­tig ver­an­lasst wer­den.

Übergangsfrist und neue Anbieterstruktur

Obwohl die neue Digi­tal­fo­to­p­flicht bun­des­weit gilt, sind bis­lang nicht alle Bür­ger­äm­ter tech­nisch voll­stän­dig auf die elek­tro­ni­sche Ent­ge­gen­nah­me vor­be­rei­tet. Daher gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Über­gangs­re­ge­lung: In die­ser Zeit dür­fen Pass­bil­der in Papier­form wei­ter­hin ver­wen­det wer­den, sofern das zustän­di­ge Bür­ger­amt noch kei­ne digi­ta­le Infra­struk­tur besitzt. Um dem Rech­nung zu tra­gen, stellt dm bis Ende Juli zusätz­lich einen kos­ten­frei­en Papier­aus­druck zur Ver­fü­gung.

Neben Anbie­tern wie dm dür­fen künf­tig nur noch regis­trier­te Foto­gra­fen Pass­bil­der für hoheit­li­che Doku­men­te erstel­len. Auch sie sind ver­pflich­tet, die Bil­der über das soge­nann­te E‑Pass­fo­to-Sys­tem sicher und ver­schlüs­selt an die Ver­wal­tung zu über­mit­teln. Selbst­ge­mach­te Fotos oder Bil­der aus tra­di­tio­nel­len Foto­ka­bi­nen außer­halb der Bür­ger­äm­ter sind nicht mehr zuläs­sig. Eini­ge Bür­ger­äm­ter bie­ten zudem eige­ne Foto­au­to­ma­ten an, soge­nann­te Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals, bei denen Antrag­stel­ler direkt vor Ort foto­gra­fiert wer­den. Der Aus­bau die­ser Infra­struk­tur ist jedoch regio­nal unter­schied­lich weit fort­ge­schrit­ten.

Regional Unterschiede bei Service für Passbilder

Die neue Rege­lung stellt ins­be­son­de­re klei­ne­re Foto­stu­di­os vor Her­aus­for­de­run­gen. Wäh­rend in vie­len Städ­ten pro­fes­sio­nel­le Foto­gra­fen wei­ter­hin digi­ta­le Pass­bil­der anbie­ten kön­nen, ist ein flä­chen­de­cken­des Ange­bot im länd­li­chen Raum nicht über­all gewähr­leis­tet. Die Dro­ge­rie­markt­ket­te dm sieht dar­in eine Lücke, die durch die rund 2.000 Filia­len bun­des­weit geschlos­sen wer­den kann. Das Unter­neh­men ver­weist auf zehn Jah­re Erfah­rung in der Pass­bild-Erstel­lung und eine spe­zi­ell geschul­te Beleg­schaft. Neben der fach­li­chen Kon­trol­le durch Mit­ar­bei­ten­de wird jedes Bild auch soft­ware­ge­stützt auf die bio­me­tri­schen Anfor­de­run­gen hin geprüft.

Für Anwen­dun­gen außer­halb des hoheit­li­chen Bereichs, etwa für Füh­rer­schei­ne oder Gesund­heits­kar­ten, bleibt die Nut­zung der dm-Pass­bild-App wei­ter­hin mög­lich. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen stellt das Unter­neh­men online über die Web­site, die App sowie den Fili­al­fin­der zur Ver­fü­gung.

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