Auswärtiges Amt schwächt Reisehinweis zu Kreuzfahrten ab

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Ver­gan­ge­nen Diens­tag hat das Aus­wär­ti­ge Amt die Rei­se­hin­wei­se zu Kreuz­fahr­ten ange­passt. Die­se Text­än­de­rung wur­de viel­fach als eine Rei­se­war­nung inter­pre­tiert. Im Ver­gleich zur vor­he­ri­gen For­mu­lie­rung, die „drin­gend von Kreuz­fahr­ten abrät“ und den Som­mer und Herbst über wei­ter gül­tig war, wird nun nur noch schlicht „von Kreuz­fahr­ten abge­ra­ten“. Aus Sicht der Behör­de sei das eine Abschwä­chung des Rei­se­hin­wei­ses.

Keine Reisewarnung, sondern Abschwächung und Präzisierung

Aus dem Aus­wär­ti­gen Amt heißt es auf unse­re Rück­fra­ge dazu wei­ter: „Der bis­her unspe­zi­fi­sche all­ge­mei­ne Ver­weis auf „beson­de­re Risi­ken“ wur­de im Sin­ne des prak­ti­schen Mehr­werts für Rei­sen­de ein­ge­grenzt und ver­weist nun geziel­ter auf die kon­kre­te Mög­lich­keit kurz­fris­tig ver­häng­ter Qua­ran­tä­ne­auf­la­gen.“

In Deutsch­land und vie­len ande­ren Län­dern wür­de der­zeit deut­lich, dass auch 2G- und 3G-Rege­lun­gen nicht davor schüt­zen, dass neue Infek­ti­ons­clus­ter durch Impf­durch­brü­che ent­ste­hen kön­nen, wenn vie­le Men­schen auf engem Raum zusam­men­kä­men. Zudem tra­ge die hohe Zahl von Kon­tak­ten durch inter­na­tio­na­le Anrei­se­we­ge und Land­gän­ge zusätz­lich zum Risi­ko von Infek­tio­nen bei.

Flussreisen mit Hygienekonzept nicht eingeschlossen

Aus­ge­nom­men von den Rei­se­hin­wei­sen sind Fluss­kreuz­fahr­ten inner­halb der EU mit beson­de­ren Hygie­ne­kon­zep­ten. Dazu führt das Aus­wär­ti­ge Amt aus, dass „der Zugang zu medi­zi­ni­scher Infra­struk­tur an Land sowie eine zeit­na­he Aus­schif­fung und Rück­füh­rung von Infi­zier­ten bei Fluss­kreuz­fahr­ten inner­halb der EU grund­sätz­lich leich­ter zu gewähr­leis­ten ist als bei Hoch­see­kreuz­fahr­ten“.

Aus­nah­men für Hoch­see­schif­fe gel­ten der­zeit nur für Kreuz­fahr­ten mit spe­zi­fi­schen Hygie­ne­kon­zep­ten, die ohne zwi­schen­zeit­li­ches Anle­gen in Deutsch­land begin­nen und enden.

Die­se von eini­gen Kreuz­fahrt­an­bie­tern als „blaue Rei­sen“ bezeich­ne­ten Aus­fahr­ten wer­den in die­ser Form nicht mehr ange­bo­ten. Den­noch sei der­zeit nicht geplant, die aktu­el­len Rei­se­hin­wei­se noch mal nach­zu­bes­sern, heißt es aus Ber­lin.

AIDA und TUI Crui­ses ver­wei­sen auf die Zahl der bis­her erfolg­reich statt­ge­fun­de­nen Rei­sen unter Hygie­ne­maß­nah­men und die vie­len Vor­keh­run­gen, die getrof­fen wur­den, um Kreuz­fahr­ten in Pan­de­mie­zei­ten sicher durch­füh­ren zu kön­nen.

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