Corona-Test für Flugreisende: Das ist zu beachten

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Flugrückkehrer aus dem Ausland benötigen ab Dienstag einen negativen Corona-Test, um die Rückreise antreten zu können. Zunächst war eine Umsetzung für Freitag, dann für Sonntag im Gespräch. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Start verschoben, damit sich Reisende und Fluggesellschaften auf die Testpflicht einstellen können.

Die Testpflicht betrifft auch die Rückkehrer von Kreuzfahrten. TUI Cruises hat sich für die angekündigten COVID-19-Tests zur Wiedereinreise nach Deutschland bereits vorbereitet. Der Test wird direkt an Bord gegen eine Kostenbeteiligung von 25 Euro pro Person durchgeführt. AIDA Cruises ist ebenfalls in der Lage, Testungen an Bord durchzuführen.

Am Freitag ist die Verordnung in Kraft getreten und wird ab Dienstag, 30. März 2021, 0.00 Uhr, wirksam. Die Pflicht zur Testung gilt zunächst bis einschließlich 12. Mai 2021.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Fragen zur Testpflicht beantwortet.

Für wen gilt die Testpflicht?

Alle Einreisende, die per Flugzeug ab Dienstag, 30. März 2021, 0.00 Uhr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.

Wo und von wem werden die Tests durchgeführt?

Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.

Wann genau muss man sich testen lassen?

Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Wer zahlt die Tests?

Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.

Muss ich mich testen lassen?

Nein, aber die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.

Welche Tests werden anerkannt?

Es werden grundsätzlich Verfahren zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV‑2 anerkannt. Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörper-Tests werden nicht anerkannt. Um die Testung durch Antigen-Schnelltests zu optimieren, sollten Antigen-Schnelltests nicht von Laien, sondern ausschließlich von geschulten Anwendern unter strikter Einhaltung der Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden.

Wie erfolgt der Nachweis des Tests?

Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.

Was, wenn der Test positiv ausfällt?

Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften des Abflugsortes ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.

Wer zahlt die Quarantäne im Urlaubsland?

Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Person im Ausland aufhält. In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst. 

Gilt die Testpflicht nur für Flugreisende oder auch für Reisen mit dem Auto?

Nur für Flugreisende. Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsträgern betroffen. 

Wird die Testpflicht kontrolliert?

Auch bei der neuen allgemeinen Testpflicht im Flugverkehr kontrollieren die Beförderer das Vorliegen eines Testnachweises. Zusätzlich können auch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde (in der Regel: Gesundheitsamt) und die mit der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung beauftragte Behörde (in der Regel: Bundespolizei) die Vorlage eines Testnachweises anfordern.

Wie wird die Testpflicht durchgesetzt?

Wer keinen Testnachweis vorgelegen kann, darf nicht nach Deutschland fliegen. Das gilt auch, wenn die angegebenen Daten offensichtlich unrichtig sind. Verstöße sind für die Airlines bußgeldpflichtig.

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