Gesichts­er­ken­nung am Flug­ha­fen soll Abfer­ti­gung beschleu­ni­gen

Deutschland schafft die Grundlage für biometriebasierte Reiseprozesse an Flughäfen. Die ADV sieht Chancen für Effizienz und Sicherheit, fordert aber praktikablere Lösungen beim Verfahrensstart.

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Der Deut­sche Bun­des­tag hat ein Gesetz zur digi­ta­len Flug­gast­ab­fer­ti­gung beschlos­sen. Damit ent­steht in Deutsch­land die recht­li­che Grund­la­ge für einen bio­me­trie­ba­sier­ten Rei­se­pro­zess an Flug­hä­fen. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt die Ent­schei­dung als wich­ti­gen Schritt zur Digi­ta­li­sie­rung des Luft­ver­kehrs, sieht aber noch Nach­bes­se­rungs­be­darf bei der prak­ti­schen Umset­zung.

Das Gesetz soll die digi­ta­le Aus­le­sung und Ver­ar­bei­tung von Flug­gast­da­ten rechts­si­cher ermög­li­chen. Damit kön­nen Flug­hä­fen auto­ma­ti­sier­te und bio­me­tri­sche Abläu­fe stär­ker ein­set­zen. Ziel ist eine moder­ne­re, effi­zi­en­te­re und siche­re­re Abfer­ti­gung von Pas­sa­gie­ren.

Im Mit­tel­punkt steht ein digi­ta­ler Pro­zess, der auf bio­me­tri­scher Iden­ti­fi­ka­ti­on basiert. Am ers­ten Kon­takt­punkt am Flug­ha­fen nimmt das Sys­tem ein Gesichts­bild des Flug­gas­tes auf. Die­ses Bild wan­delt es in ein ver­schlüs­sel­tes bio­me­tri­sches Mus­ter um. Gleich­zei­tig spei­chert das Ver­fah­ren die erfor­der­li­chen Flug­gast­da­ten ver­schlüs­selt.

Nach einem ein­ma­li­gen Abgleich mit dem Licht­bild im Aus­weis­do­ku­ment kann die Iden­ti­tät an wei­te­ren Sta­tio­nen auto­ma­tisch geprüft wer­den. Dazu zäh­len nach Anga­ben des Flug­ha­fen­ver­ban­des etwa Gepäck­auf­ga­be, Sicher­heits­kon­trol­le und Boar­ding. Die Vor­aus­set­zung bleibt jeweils eine erfolg­rei­che Veri­fi­ka­ti­on. Die Nut­zung des Ver­fah­rens soll frei­wil­lig erfol­gen.

ADV sieht Chan­cen für Effi­zi­enz und Sicher­heit

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV bewer­tet den Bun­des­tags­be­schluss posi­tiv. Die Digi­ta­li­sie­rung des Rei­se­pro­zes­ses bie­te erheb­li­che Poten­zia­le, erklär­te ADV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Ralph Bei­sel. Weni­ger wie­der­hol­te Doku­men­ten­kon­trol­len könn­ten die Abläu­fe effi­zi­en­ter machen. Zugleich kön­ne die Sicher­heit durch ver­bes­ser­te Iden­ti­täts­prü­fun­gen stei­gen.

Bei­sel ver­wies außer­dem auf den Daten­schutz. Nach Ein­schät­zung des Ver­ban­des lässt sich das Ver­fah­ren mit hohen Daten­schutz­stan­dards ver­bin­den, wenn Daten spar­sam und zweck­ge­bun­den ver­ar­bei­tet wer­den.

Für Flug­hä­fen könn­te der Beschluss damit einen wich­ti­gen Rah­men schaf­fen, um Pas­sa­gier­pro­zes­se stär­ker zu auto­ma­ti­sie­ren. Gera­de an Stel­len, an denen bis­her mehr­fach Rei­se­do­ku­men­te kon­trol­liert wer­den, könn­ten bio­me­tri­sche Ver­fah­ren Abläu­fe beschleu­ni­gen.

Kri­tik an feh­len­der Tech­no­lo­gie­of­fen­heit

Trotz der grund­sätz­li­chen Zustim­mung sieht die ADV einen Schwach­punkt. Aus Sicht des Ver­ban­des fehlt dem Gesetz eine aus­rei­chen­de Tech­no­lo­gie­of­fen­heit. Dabei geht es vor allem um die Fra­ge, ob digi­ta­le End­ge­rä­te bereits beim Online-Check-in als Start­punkt des Ver­fah­rens genutzt wer­den kön­nen.

Ohne die­se Mög­lich­keit müss­ten sich Flug­gäs­te wei­ter­hin vor Ort am Flug­ha­fen regis­trie­ren. Nach Ein­schät­zung Bei­sels erzeugt das zusätz­li­chen Auf­wand. Die Flug­hä­fen müss­ten dafür unter Umstän­den eige­ne Regis­trie­rungs-Coun­ter ein­rich­ten. Das wür­de Per­so­nal und Flä­che bin­den und den Effi­zi­enz­ge­winn der Digi­ta­li­sie­rung begren­zen.

Der Ver­band for­dert des­halb eine trag­fä­hi­ge Rege­lung für die­sen Punkt. Der Bun­des­tags­be­schluss set­ze zwar ein Signal für die Moder­ni­sie­rung des Luft­ver­kehrs in Deutsch­land. Für einen durch­gän­gi­gen digi­ta­len Rei­se­pro­zess müs­se die tech­ni­sche Umset­zung aber noch prak­ti­ka­bler wer­den.

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