Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung beschlossen. Damit entsteht in Deutschland die rechtliche Grundlage für einen biometriebasierten Reiseprozess an Flughäfen. Der Flughafenverband ADV begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Luftverkehrs, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung.
Das Gesetz soll die digitale Auslesung und Verarbeitung von Fluggastdaten rechtssicher ermöglichen. Damit können Flughäfen automatisierte und biometrische Abläufe stärker einsetzen. Ziel ist eine modernere, effizientere und sicherere Abfertigung von Passagieren.
Im Mittelpunkt steht ein digitaler Prozess, der auf biometrischer Identifikation basiert. Am ersten Kontaktpunkt am Flughafen nimmt das System ein Gesichtsbild des Fluggastes auf. Dieses Bild wandelt es in ein verschlüsseltes biometrisches Muster um. Gleichzeitig speichert das Verfahren die erforderlichen Fluggastdaten verschlüsselt.
Nach einem einmaligen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweisdokument kann die Identität an weiteren Stationen automatisch geprüft werden. Dazu zählen nach Angaben des Flughafenverbandes etwa Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding. Die Voraussetzung bleibt jeweils eine erfolgreiche Verifikation. Die Nutzung des Verfahrens soll freiwillig erfolgen.
ADV sieht Chancen für Effizienz und Sicherheit
Der Flughafenverband ADV bewertet den Bundestagsbeschluss positiv. Die Digitalisierung des Reiseprozesses biete erhebliche Potenziale, erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Weniger wiederholte Dokumentenkontrollen könnten die Abläufe effizienter machen. Zugleich könne die Sicherheit durch verbesserte Identitätsprüfungen steigen.
Beisel verwies außerdem auf den Datenschutz. Nach Einschätzung des Verbandes lässt sich das Verfahren mit hohen Datenschutzstandards verbinden, wenn Daten sparsam und zweckgebunden verarbeitet werden.
Für Flughäfen könnte der Beschluss damit einen wichtigen Rahmen schaffen, um Passagierprozesse stärker zu automatisieren. Gerade an Stellen, an denen bisher mehrfach Reisedokumente kontrolliert werden, könnten biometrische Verfahren Abläufe beschleunigen.
Kritik an fehlender Technologieoffenheit
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sieht die ADV einen Schwachpunkt. Aus Sicht des Verbandes fehlt dem Gesetz eine ausreichende Technologieoffenheit. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob digitale Endgeräte bereits beim Online-Check-in als Startpunkt des Verfahrens genutzt werden können.
Ohne diese Möglichkeit müssten sich Fluggäste weiterhin vor Ort am Flughafen registrieren. Nach Einschätzung Beisels erzeugt das zusätzlichen Aufwand. Die Flughäfen müssten dafür unter Umständen eigene Registrierungs-Counter einrichten. Das würde Personal und Fläche binden und den Effizienzgewinn der Digitalisierung begrenzen.
Der Verband fordert deshalb eine tragfähige Regelung für diesen Punkt. Der Bundestagsbeschluss setze zwar ein Signal für die Modernisierung des Luftverkehrs in Deutschland. Für einen durchgängigen digitalen Reiseprozess müsse die technische Umsetzung aber noch praktikabler werden.















