Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Fluggastrechte bestätigt. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 646 Stimmen bei 12 Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die im Vermittlungsausschuss mit dem Rat vereinbarten Änderungen. Die seit 2004 geltenden Vorschriften sollen Fluggäste weiterhin vor den Folgen von Reisestörungen schützen, etwa bei Nichtbeförderung, Flugausfällen oder deutlichen Verspätungen.
Die neuen Fluggastrechte im Überblick
Entschädigung bei Verspätung bleibt bestehen
Fluggäste behalten ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Die Höhe bleibt unverändert: 250 Euro bei Strecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren EU-Flügen und Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro bei weiteren Langstrecken.
Ausfälle und Nichtbeförderung bleiben entschädigungsrelevant
Auch bei kurzfristigen Annullierungen weniger als 14 Tage vor Abflug oder bei Nichtbeförderung bleibt der Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Außergewöhnliche Umstände begrenzen Ansprüche
Keine Ausgleichszahlung fällt an, wenn die Störung außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft liegt. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen, aggressive Fluggäste oder Streiks von Flughafen‑, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Erstattung soll automatisch erfolgen
Entscheiden sich Fluggäste bei einer Störung für die Erstattung statt für eine Umbuchung, soll die Rückzahlung automatisch erfolgen.
Antrag auf Entschädigung wird einfacher
Fluggäste haben künftig neun Monate Zeit, um Entschädigung zu beantragen. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen zahlen oder begründen, warum sie außergewöhnliche Umstände geltend macht. Ein Benutzerkonto oder eine spezielle App darf für den Antrag nicht verlangt werden.
Persönlicher Gegenstand an Bord ohne Aufpreis
Fluggäste dürfen künftig ohne Zusatzkosten einen persönlichen Gegenstand mit an Bord nehmen, etwa eine kleine Tasche oder einen Rucksack. Die Regel meint nach dem vorliegenden Text nicht ausdrücklich ein großes Handgepäckstück oder einen Trolley.
Flugpreise sollen transparenter werden
Airlines, Vermittler und Suchportale müssen den Flugpreis einschließlich Handgepäck zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen. Günstigere Tarife ohne Handgepäck bleiben möglich.
Keine Zusatzgebühr für Namenskorrektur und Bordkarte
Fluggesellschaften dürfen keine Gebühren mehr verlangen, wenn sie Rechtschreibfehler im Namen korrigieren oder nach dem Check-in eine gedruckte Bordkarte ausstellen.
Rückflug bleibt trotz verpasstem Hinflug nutzbar
Bei Hin- und Rückflugtickets dürfen Fluggäste den Rückflug auch dann antreten, wenn sie den Hinflug nicht genutzt haben. Zusatzgebühren dürfen dafür nicht anfallen.
Familienplätze ohne Aufpreis
Kinder unter 14 Jahren haben Anspruch auf einen Sitzplatz neben einer erwachsenen Begleitperson. Für diese benachbarten Sitzplätze dürfen Fluggesellschaften keinen Aufpreis verlangen. Das gleiche Recht gilt für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere.
Kernpunkte der Neuregelung sind der Erhalt bestehender Entschädigungsansprüche bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, einfachere Verfahren für Erstattungen und Ausgleichszahlungen sowie mehr Transparenz bei Flugpreisen. Ein besonders praxisnaher Punkt betrifft Familien: Kinder unter 14 Jahren sollen künftig ohne Aufpreis neben einer erwachsenen Begleitperson sitzen können.
Entschädigung ab drei Stunden Verspätung bleibt erhalten
Das Parlament sichert zentrale Rechte von Fluggästen. Bei annullierten Flügen besteht weiterhin Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Auch der Anspruch auf Entschädigung bleibt bestehen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird oder Fluggäste nicht an Bord gelassen werden.
Die Höhe der Entschädigung ändert sich nicht. Bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometer beträgt sie 250 Euro. Für Flüge innerhalb der EU über mehr als 1.500 Kilometer sowie für sonstige Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sieht die Regelung 400 Euro vor. Bei längeren Flugreisen beträgt die Ausgleichszahlung 600 Euro.
Auf den längsten Strecken dürfen Fluggesellschaften die Entschädigung um 50 Prozent reduzieren, wenn sie den betroffenen Fluggästen eine anderweitige Beförderung zum Endziel anbieten und diese ihr Ziel mit höchstens vier Stunden Verspätung erreichen.
Keine Ausgleichszahlung fällt an, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Die neuen Vorschriften enthalten dazu eine Liste. Sie nennt unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen, aggressive Fluggäste sowie Streiks von Flughafen‑, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
In allen anderen Fällen müssen Fluggesellschaften gestrandete Fluggäste weiter betreuen. Während der Wartezeit müssen sie alle zwei Stunden Erfrischungen und nach drei Stunden eine Mahlzeit bereitstellen. Bei längeren Verzögerungen kommt bei Bedarf eine Unterkunft hinzu. Liegt die Störung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, kann diese Unterbringung auf bis zu drei Nächte begrenzt werden.
Mehr Schutz für Familien und klarere Buchungsregeln
Die neuen Regeln sollen Erstattungen und Entschädigungen beschleunigen. Entscheiden sich Fluggäste bei einer Störung für eine Erstattung statt für eine Umbuchung, erhalten sie diese automatisch. Fluggesellschaften müssen Betroffenen außerdem innerhalb von vier Tagen nach Ende der Reise klar erklären, wie sie Entschädigung beantragen können. Dafür dürfen sie kein Benutzerkonto und keine spezielle App verlangen.
Für den Antrag auf Entschädigung haben Fluggäste künftig neun Monate Zeit. Die betreffende Fluggesellschaft muss danach innerhalb von 30 Tagen entweder zahlen oder außergewöhnliche Umstände geltend machen. In diesem Fall muss sie erklären, warum sie keine Entschädigung gewährt, und auf das Beschwerdeverfahren hinweisen.
Auch bei Hin- und Rückflugtickets stärkt die Reform die Rechte der Reisenden. Wer den Hinflug nicht nutzt, darf den Rückflug dennoch ohne zusätzliche Gebühren antreten.
Zudem erhalten Flugreisende das Recht, ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand mit an Bord zu nehmen, etwa eine kleine Tasche oder einen Rucksack. Fluggesellschaften, Vermittler und Suchportale müssen den Flugpreis einschließlich Handgepäck künftig bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen. Dadurch sollen Preise transparenter und besser vergleichbar werden. Günstigere Tarife ohne Handgepäck bleiben jedoch möglich.
Weitere Gebühren fallen künftig weg. Fluggesellschaften dürfen keine Zusatzkosten mehr verlangen, wenn sie Rechtschreibfehler im Namen korrigieren oder nach dem Check-in eine gedruckte Bordkarte ausstellen. Nach dem Check-in haben Fluggäste außerdem Anspruch auf eine digitale Bordkarte, ohne dafür ein Benutzerkonto, eine bestimmte App oder einen zusätzlichen Antrag zu benötigen. Eine Beförderung darf auch nicht mit der Begründung verweigert werden, dass ein Fluggast selbst eine digital ausgestellte Bordkarte ausgedruckt hat.
Besonders deutlich greift die Reform bei Sitzplätzen für Familien ein. Kinder unter 14 Jahren und eine erwachsene Begleitperson erhalten künftig Anspruch auf benachbarte Sitzplätze, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen. Fluggesellschaften dürfen Familien damit nicht mehr durch zusätzliche Sitzplatzgebühren belasten, wenn ein Kind neben einer Begleitperson sitzen soll. Das gleiche Recht gilt für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere.
Auch bei verpassten Flügen infolge fehlender Unterstützung sieht die Reform mehr Schutz vor. Wenn Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ihren Flug verpassen, weil Flughafenpersonal sie nicht rechtzeitig zum Abflugbereich begleitet hat, muss die Fluggesellschaft Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung anbieten.
Umsetzung der erweiterten Regeln frühestens ab 2027
Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, Virginijus Sinkevičius, sprach von guten Nachrichten für Flugreisende. Das Parlament habe sich dafür eingesetzt, bestehende Rechte zu erhalten und zugleich Familien, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und andere besonders schutzbedürftige Gruppen besser abzusichern. Berichterstatter Andrey Novakov erklärte, nach mehr als 13 Jahren Stillstand ersetzten klare Regeln nun Unsicherheit.
Die vorläufige Einigung aus dem Vermittlungsausschuss muss im Rahmen der dritten Lesung noch vom Parlament gebilligt und anschließend bis Anfang August 2026 vom Rat bestätigt werden. Danach folgen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und Inkrafttreten 20 Tage später. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen ein Jahr Zeit, um sich auf die Umsetzung vorzubereiten.















