Heath­row-Aus­fall stört Flug­ver­kehr mas­siv – ADV for­dert stär­ke­ren Schutz kri­ti­scher Infra­struk­tur

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Ein Brand in einem Umspann­werk nahe Lon­don hat am Mor­gen zum voll­stän­di­gen Aus­fall des Flug­ha­fens Heath­row geführt. Die Fol­gen des Strom­aus­falls betref­fen auch den Flug­ver­kehr zwi­schen Deutsch­land und dem Ver­ei­nig­ten König­reich. Nach Anga­ben des Flug­ha­fen­ver­bands ADV fal­len über 50 Flü­ge aus, rund 9.000 Pas­sa­gie­re kön­nen nicht wie geplant rei­sen. Täg­lich bestehen etwa 100 Flug­ver­bin­dun­gen zwi­schen deut­schen Flug­hä­fen und Lon­don-Heath­row. Eini­ge Ver­bin­dun­gen wer­den auf die Lon­do­ner Flug­hä­fen Gat­wick und Stan­sted umge­lei­tet.

ADV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Ralph Bei­sel erklär­te: „Der Vor­fall zeigt, dass trotz aller Vor­keh­run­gen und Red­un­dan­zen kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren ver­wund­bar sind. Ein Flug­ha­fen kann sich nicht voll­stän­dig selbst ver­sor­gen und ist auf exter­ne Ver­sor­gungs­netz­wer­ke ange­wie­sen. Das künf­ti­ge Gesetz zum Schutz kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren in Deutsch­land (KRI­TIS-Dach­ge­setz) muss daher ins­be­son­de­re die­se Netz­wer­ke fokus­sie­ren, auf die Betrei­ber der Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren selbst kei­nen Ein­fluss haben. Es gilt, volks­wirt­schaft­li­chen Scha­den durch Still­stand zu ver­hin­dern. Dafür muss das Gesetz auch den Rah­men schaf­fen, die Betrei­ber finan­zi­ell zu unter­stüt­zen und den Aus­bau der Ver­kehrs­wen­de zu ermög­li­chen. Die Rol­le der Kri­ti­schen Infra­struk­tur darf nicht aus­schließ­lich mit Pflich­ten zu Inves­ti­ti­on oder Report­ing ver­bun­den sein. Der Bund muss ihre Rol­le auch posi­tiv wür­di­gen und ihre Sicher­heit aktiv unter­stüt­zen. Das neu geschaf­fe­ne Son­der­ver­mö­gen für die Infra­struk­tur in Deutsch­land öff­net hier­für den nöti­gen Spiel­raum.“

Strom­ver­sor­gung von Flug­hä­fen streng gere­gelt

Für die Strom­ver­sor­gung flug­be­triebs­re­le­van­ter Sys­te­me gel­ten inter­na­tio­nal und euro­pa­weit ver­bind­li­che Vor­ga­ben. Die Inter­na­tio­na­le Zivil­luft­fahrt­or­ga­ni­sa­ti­on ICAO schreibt in Annex 14 (Kapi­tel 8) red­un­dan­te elek­tri­sche Sys­te­me für Navi­ga­ti­ons- und Beleuch­tungs­an­la­gen vor. Ergän­zend regelt das „Aero­dro­me Design Manu­al Part 5“ die tech­ni­schen Details, etwa wie schnell von der pri­mä­ren auf eine sekun­dä­re Strom­quel­le umge­schal­tet wer­den muss und wel­che Sys­te­me zwin­gend abge­si­chert sein müs­sen.

Auch auf euro­päi­scher Ebe­ne gibt es kla­re Vor­ga­ben: Die EASA-Ver­ord­nung VO (EU) 2014/139 ver­pflich­tet Flug­hä­fen in einem tech­ni­schen Anhang zur Aus­stat­tung zen­tra­ler Ein­rich­tun­gen wie Flug­si­che­rung, Meteo­ro­lo­gie und Befeue­rung mit einer unab­hän­gi­gen Not­strom­ver­sor­gung.

Zusätz­li­che natio­na­le Rege­lun­gen grei­fen ins­be­son­de­re für die Ter­mi­nals als öffent­li­che Gebäu­de. In Deutsch­land gilt das jewei­li­ge Lan­des­bau­recht, das durch Lan­des­bau­ord­nun­gen sowie die Ver­samm­lungs­stät­ten­richt­li­ni­en ergänzt wird. Dar­in ist unter ande­rem fest­ge­legt, wel­che Not­strom­sys­te­me für den Betrieb öffent­li­cher Gebäu­de im Fall eines Strom­aus­falls vor­zu­hal­ten sind.

Update: Der Flug­ha­fen Lon­don-Heath­row nimmt lang­sam den Betrieb wie­der auf. Zunächst sol­len jedoch nur Repa­tri­ie­rungs­flü­ge und die Ver­le­gung von Maschi­nen, die durch den Aus­fall ver­spä­tet sind, durch­ge­führt wer­den. Pas­sa­gie­ren wird wei­ter­hin emp­foh­len, sich für wei­te­re Infor­ma­tio­nen an ihre Flug­ge­sell­schaft zu wen­den.

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