Ser­vice

Sind Lie­gen­re­ser­vie­rer eine „hin­zu­neh­men­de Unan­nehm­lich­keit“?

Das Urteil aus Han­no­ver betrifft zwar einen Hotel­ur­laub, gleich­wohl könn­te es wegen des Grund­pro­blems, näm­lich der mor­gend­li­chen Lie­gen­re­ser­vie­rung, auch auf Kreuz­fahrt­schif­fe über­tra­gen wer­den. Man darf also gespannt sein, wann ein Gericht die Schwel­le einer hin­zu­neh­men­den Unan­nehm­lich­keit für über­schrit­ten ansieht und einen Rei­se­man­gel aner­kennt, wenn die Besat­zung eines Kreuz­fahrt­schif­fes nicht gegen Lie­gen-Dau­er­re­ser­vie­rer vor­geht.

Urtei­le zu Kreuz­fahr­ten: Umrou­tung kann Rei­se­man­gel sein

Die Rou­ten­pla­nung ist neben der Wahl des Kreuz­fahrt­schif­fes das wich­tigs­te Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um bei der Buchung einer Kreuz­fahrt. Kommt es dann vor oder wäh­rend der Rei­se zu einer Rou­ten­än­de­rung, ist die Ent­täu­schung beim Pas­sa­gier groß und führt in vie­len Fäl­len zur Gel­tend­ma­chung rei­se­ver­trag­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Rei­se­ver­an­stal­ter. Da es sich bei einer Kreuz­fahrt um eine Pau­schal­rei­se han­delt, fin­det das Rei­se­ver­trags­recht Anwen­dung.

Anrei­se zur Kreuz­fahrt: Mit dem Flie­ger zum Schiff

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Rei­se­rück­tritt wegen Natur­ka­ta­stro­phen: Was Urlau­ber wis­sen soll­ten

Natur­er­eig­nis­se, wie Wald­brän­de, schwe­re Stür­me, Erd­be­ben, Vul­kan­aus­brü­che und Hoch- oder Nied­rig­was­ser kön­nen auch eine Hoch­see- oder Fluss­kreuz­fahrt betref­fen. Exper­te Kay P. Rode­gra infor­miert über Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, Ver­an­stal­ter­kün­di­gun­gen und Ver­si­che­rungs­schutz.

DRV-Prä­­si­­dent: „Urlaub muss auch für Durch­­­schnitts-Ver­­­die­­ner bezahl­bar blei­ben!“

Wäh­rend vie­le Men­schen sich nach wie vor – auch bei gestie­ge­nen Prei­sen – das Rei­sen leis­ten kön­nen und wol­len, gibt es auf der ande­ren Sei­te auch immer mehr Men­schen, die sich den Som­mer­ur­laub nicht mehr erlau­ben könn­ten. „Der Urlaub muss auch für Durch­schnitts­ver­die­ner wei­ter bezahl­bar blei­ben“, mahnt der Prä­si­dent des Deut­schen Rei­se­ver­ban­des (DRV), Nor­bert Fie­big.

Gut vor­be­rei­tet in den Urlaub – Exper­ten­tipps rund um Schul­pflicht, Heim, Haus­tie­re und die Rei­se­apo­the­ke

Was alles in eine Rei­se­apo­the­ke gehört, wel­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen Haus­be­sit­zer und Mie­ter vor der Abrei­se tref­fen soll­ten, wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt, wenn der Hund daheim­bleibt und ob Eltern ihre Kin­der für einen güns­ti­gen Flug frü­her aus der Schu­le neh­men dür­fen – zu die­sen Fra­gen gibt es hier Ant­wor­ten.

Rekord: CDC regis­triert 13 Fäl­le von Noro­­vi­rus-Aus­­­brü­chen wäh­rend Kreuz­fahr­ten allein im ers­ten Halb­jahr 2023

Das aktu­el­le Update der US-Gesund­heits­be­hör­de CDC zu Noro­vi­rus-Aus­brü­chen auf Kreuz­fahrt­schif­fen zählt bereits 13 Fäl­le. Ins­ge­samt waren knapp 2.000 Pas­sa­gie­re und Besat­zungs­mit­glie­der betrof­fen. Zuletzt wur­den 13 Fäl­le im Jahr 2016 gemel­det, aller­dings über das gan­ze Jahr ver­teilt. Für 2023 wird nun ein neu­er Rekord an Mel­dun­gen erwar­tet.

Wenn die Kreuz­fahrt abge­sagt wird: Wer ent­schä­digt den Urlaubs­frust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

5 Tipps für einen güns­ti­gen und rei­bungs­lo­sen Som­mer­ur­laub

Der Som­mer­ur­laub bleibt für die meis­ten Deut­schen eine fes­te Grö­ße. Trotz höhe­rer Prei­sen und lan­gen War­te­schlan­gen an den Flug­hä­fen. Tou­ris­mus-Exper­te Bernd Schab­bing gibt 5 Tipps, wor­auf Urlau­ber für ein güns­ti­ges und rei­bungs­lo­ses Rei­se­er­leb­nis 2023 beson­ders ach­ten soll­ten.

Check­lis­te für die Rei­se­apo­the­ke: In die­sen Län­dern ist der Kauf am güns­tigs­ten

Preis­un­ter­schie­de von bis zu 68 Euro pro Medi­ka­ment sind mög­lich: Vor der Abrei­se in den Urlaub soll­te man noch mal einen Blick in die Rei­se­apo­the­ke wer­fen. Eini­ge Medi­ka­men­te sind im Aus­land deut­lich teu­rer, bei ande­ren lohnt es sich, den Vor­rat erst im Ziel­land auf­zu­sto­cken.

Ab ins Meer – aber sicher!

Auch die­ses Jahr fah­ren vie­le im Som­mer­ur­laub ans Meer. Am Urlaubs­ort ange­kom­men, kön­nen es die meis­ten dann kaum erwar­ten, ins küh­le Nass zu sprin­gen. Doch beim Baden in offe­nen Gewäs­sern lau­ern vie­le Gefah­ren. Wor­auf Urlau­ber ach­ten soll­ten, erklärt die ERGO Rei­se­ex­per­tin Bir­git Drey­er.

Kreuz­fahrt im Roll­stuhl – Ihre Rech­te

Vie­le Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind rei­se­freu­dig, scheu­en aber wegen befürch­te­ter Stra­pa­zen und Hin­der­nis­sen eine Kreuz­fahrt. Die Sor­ge ist jedoch in vie­len Fäl­len unbe­grün­det und eine Kreuz­fahrt bie­tet sich eigent­lich gera­de­zu an, wenn man trotz Han­di­caps oder Roll­stuhl nach einer unbe­schwer­ten Rei­se­art sucht.